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allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle

Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine

juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge

über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne

dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen jedweder Art unserer

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Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir diesen im Einzelfall nicht

widersprochen haben.

3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns

gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder

Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch

ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in

diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss, Berechnung, Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen

Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form –

überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im

Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.

3. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der

Ware an Sie.

4. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt der Rechnungsversand per E-Mailanhang

als PDF. Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig bei

Bestellung.

5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des

Verzugs mit 10 % p.a. zu verzinsen. Für die zweite Mahnung werden Mahngebühren in Höhe

von 5,00 EUR, für die dritte Mahngebühren in Höhe von 7,50 EUR, für die vierte Mahnung

solche in Höhe von 10,00 EUR fällig. Nach der 4. Mahnung werden die Forderungen an ein

Inkassounternehmen übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren

Lasten.

§ 3 Versandkosten

1. Lieferungen erfolgen zuzüglich Versandkosten.

Die Höhe der Versandkosten pauschalisiert. Mit den Versandkosten sind alle Kosten für

Verpackung, Lieferpapieren und bei Standardversand üblichen Transport- und

Zustellungskosten abgegolten.

§ 3.1 Versandkosten bei Nachlieferungen

1. Ist für den Kunden aufgrund der im Webshop angezeigten verfügbaren Mengen bereits bei

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Auftragserteilung erkennbar, dass nicht die komplette bestellte Menge sofort lieferbar ist, und

wünscht der Kunde ausdrücklich Teillieferungen, erfolgt in Deutschland und Österreich eine

Teillieferung frachtfrei.

§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

1. Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre

Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche

geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben,

wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug

1. Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn,

diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

2. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem

Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich.

3. Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder

wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene

Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos

verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir

verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten

können (Nichtverfügbarkeit der Rohprodukte), werden wir Sie hierüber unverzüglich

informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung

auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise

vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich

erstatten.

4. Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung

zu vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher

Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise

eintretenden Schaden begrenzt.

5. Die durchschnittliche Lieferzeit beträgt 10+ Werktage.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug, Abholung

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1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird

die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu

Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht

mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den

Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt

über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch

im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des

Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der

Käufer im Verzug der Annahme ist.

3. Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich

unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt,

Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B.

Lagerkosten, Retourekosten, Neuversandkosten) zu verlangen.

4. Sollten Sie während des Bestellprozesses „Abholung“ ausgewählt haben, so werden wir uns

ca. 2 Werktage vor Fertigstellung Ihrer Bestellung mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir weisen

darauf hin, dass bei nichteingehaltenem Abholtermin ein automatischer Versand erfolgt, die

hierfür anfallenden Kosten sind vollumfänglich vom Besteller zu tragen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen

aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen)

behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

§ 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben

1. Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und

Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder

Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke

können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig

unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen

die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches

gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass

Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die

Größenangabe völlig identisch ist. Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen

Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt

sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder

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abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und

eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich.

Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche.

Die Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt. Eindringlich

hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw.

Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der

(völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei

sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen

Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch

entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen.

Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.

§ 9 Mängelansprüche des Käufers

1. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte

Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die

Verwendung allgemein eignet, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn

wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.

2. Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und

Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich,

spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach

Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken,

Bedrucken o.ä.) von Ihnen oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht

werden.

3. Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur

Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger

verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren

Lasten.

4. Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)

oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung

nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir

die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die

Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis

herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen,

wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende

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Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.

§ 10 Sonstige Haftung

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes

ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach

den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober

Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und

vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des

vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen

Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware

übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem

Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur

zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies

Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im

Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 11 Waren – Rücksendungen

1. Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Absatz 3 und 4

genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als zwei Wochen

zurückliegt.

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• Grundsätzlich nicht zurückgenommen werden

• werkseitig einzeln verpackte Hemden und Blusen nach dem Auspacken,

• Unterwäsche und Socken,

• gewaschene Artikel,

• veredelte Ware.

Die aufgezählten Waren werden nur dann zurückgenommen, sofern die Ware einen

versteckten Mangel aufweist, welcher vor der Veredelung nicht feststellbar war. Bitte

beachten Sie § 9, Absatz 2 dieser Verkaufsbedingungen

2. Der Rücksendung müssen zwingend Begleitpapiere beigelegt werden. Ohne diese ist eine

Bearbeitung nicht möglich. Dafür stellen wir nach schriftlicher Mangelanzeige einen

Retourenschein per E-Mail zur Verfügung. Es können auch andere Belege als der

Retourenschein, wie Kopien von Lieferscheinen oder Auftragsbestätigungen, genutzt werden.

Bei einer Rücksendung von Ware aus mehreren Lieferungen, ist die Ware der Sendung so zu

unterteilen, dass eine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen, ursprünglichen Lieferung möglich

ist.

§ 12 Verjährung

1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen

Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für

Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme

vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

3. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderegelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter

(§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 10

Abs. 2 und 3 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die

gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 13 Urheberrecht

1. Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte,

insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen

Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der

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Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen

(Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und

Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 7 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen

Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts

unzulässig oder unwirksam ist.

2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen

Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch

internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder

mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt,

Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

§ 15 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder

fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an info@blockprinter.de

Stand: 05/2025

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